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Ihr Schreiben vom 15.10.2024, Ihr Zeichen 3879363‑1068315‑Z / 32 620
Stellungnahme zum Schriftlichen Bericht des Ministers für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport bzgl. der „Verringerung der Vermeidungsquote von Mundpflege“
An:
Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport
Zu Händen Ihrer Exzellenz Frau F. Agema
Postfach 20350
2500 EJ Den Haag
In Kopie an:
Vorsitzende der Zweiten Kammer der Generalstaaten
Postfach 20018
2500 AE Den Haag
Die ständige Kommission für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport
PVV-Fraktion
GroenLinks‑PvdA‑Fraktion
VVD‑Fraktion
NSC‑Fraktion
BBB‑Fraktion
SP‑Fraktion
ChristenUnie‑Fraktion
Sehr geehrte Frau Agema, sehr geehrte Vorsitzende und Mitglieder der festen Kommission für VWS,
Es ist lobenswert, dass Sie sich alle dafür einsetzen, Personen, die bisher den Zahnarzt gemieden haben, wieder in die Praxis zu bringen—insbesondere solche, die aus finanziellen Gründen den Zugang zur Versorgung eingeschränkt sehen. Der Vorschlag, eine landesweite Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen zu schaffen, scheint grundsätzlich auf Zustimmung zu stoßen, bedarf aber noch konkreter Ausgestaltung.
Der Minister stellt in seinem Schreiben fest, dass eine klar abgegrenzte Zugangslösung schwierig ist und dass Maßnahmen allein im Basispaket sehr kostspielig wären. Besondere Hilfeleistungen und kommunale Zahnvorsorgeleistungen bieten in ihrer jetzigen Form keine flächendeckende Lösung. Schulzahnärztliche Versorgung wäre ineffizient angesichts der begrenzten Kapazität im zahnmedizinischen Bereich.
Was wäre eine plausible Alternative?
Es wäre denkbar, **Versicherern zu gestatten, ein freiwilliges Zusatzversorgungsprogramm im Bereich Zahnmedizin** einzurichten – mit gegebenenfalls Unterstützung durch das Ministerium für Gesundheit und Finanzen. Über dieses Programm könnten Zahnbehandlungen erstattet werden, die nicht unter die gesetzlich geschützten Tätigkeiten gemäß BIG fallen und nicht über die regulären Leistungs- und Tarifcodes abgerechnet werden müssen. Beispiele wären: ART (Atraumatic Restorative Therapy), MID (Minimal Invasive Dentistry), zahnbezogene Ernährungsberatung oder Nahrungsergänzung, HealOzon (HO) u. Ä. Solche Behandlungen könnten optional von jeder gesetzlich versicherten Person durch eine geringe Zusatzprämie gewählt werden. Da bislang nur wenige Fachkräfte solche Leistungen anbieten, bliebe das finanzielle Risiko kontrollierbar – und eine zusätzliche Prämie wäre ausreichend, um diese Leistungen zu finanzieren.
Ein Vergleich: Bereits 1988 richtete die Krankenkasse „De Friesland“ ein Zusatzprogramm für chiropraktische Leistungen ein – initiiert durch Martien Lankester (Arzt) nach positiver Nachfrage nach im Ausland ausgebildeten Chiropraktoren. Viele privat organisierte, „alternative“ Anbieter etablierten sich selbstregulierend. Heute erstatten alle privaten Versicherer ca. 40 € pro Termin, ohne Hausarztüberweisung – inzwischen sind etwa 700 Chiropraktoren in den Niederlanden tätig. Sie leisten nicht nur einen gesellschaftlichen Beitrag, sondern auch einen wirtschaftlichen: pro Chiropraktor jährlich etwa 60.000 € Umsatzsteuern, was insgesamt rund 42 Mio. € ergibt. Dieses Modell steht im Einklang mit dem BIG-Gesetz, das eine deregulierte, eigenverantwortliche Gesundheitsversorgung vorsieht.
Ein vergleichbares Angebot – eine **optionale, ergänzende Zahnversicherung außerhalb des Basispakets** – könnte eine **haushaltsneutrale Maßnahme** sein. Damit würde die Regierung ihre Verantwortung wahrnehmen, während die Absicherung über eine geringfügige Zusatzprämie erfolgen könnte.
Ein niedrigschwelliges Angebot für die 640.000 Menschen, die zahnärztliche Leistungen meiden, könnte diese Gruppe wieder in Praxen bringen – durch eine nominale Prämie und minimal-invasive Behandlungsmöglichkeiten, nicht durch invasive BIG-Leistungen.
Wie bereits in meinem Schreiben vom 10.09.2024 („Vorschlag zur Überarbeitung des zahnmedizinischen Regulierungsrahmens“) vorgeschlagen, bitte ich Sie erneut zu prüfen, ob Zahnversicherern ein zusätzlicher Rahmen erlaubt werden kann, um Leistungen außerhalb des Basispakets von nicht-BIG-registrierten Fachkräften zu erstatten – einschließlich Leistungen ohne klassische Mundhygiene wie Scalen, Kürettage und Taschenmessung. Diese Leistungen sollten auch von der Umsatzsteuer befreit werden. Versicherer haben großes Interesse, solche Modelle zu entwickeln.
Abschließend bitte ich darum, diese Vorschläge der Vorsitzenden‑Gelegenheit Mohandis, den Vertretern der festen Kommission VWS sowie den Vorsitzenden der Zweiten Kammer zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank für Ihre Überlegungen.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Herr Jacob Brandsma
Zahnversorgungsfachkraft